DR. MED. RODERICH BAHR FACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN
DR. MED. RODERICH BAHRFACHARZT FÜR ALLGEMEINMEDIZIN

Tauglichkeitsuntersuchung für den Sportbootführerschein

 

Zur Untersuchung der Tauglichkeit sind u.a. ein Sehtest inkl. Farbtüchtigkeitstestung und eine Überprüfung des Hörvermögens, das hier mittels Audiometrie überprüft wird, vorgesehen. Eine Sehhilfe stellt keinen Hinderungsgrund gegen den Lizenzerwerb dar, sofern die Sehschärfe damit hinreichend korrigiert ist. Eine Rot-Grün-Schwäche allerdings erfodert eine weitere Abklärung durch einen Augenarzt.

Anzeichen für Krankheiten oder körperliche Mängel, die den Bewerber als Schiffsführer ungeeignet erscheinen lassen, können sein:

  • Anfallsleiden jeglicher Ursache
  • Krankheiten jeglicher Ursache, die mit Bewusstseins- und/oder Gleichgewichtsstörungen einhergehen
  • Erkrankungen oder Schäden des zentralen Nervensystems mit wesentlichen  Funktionsstörungen, insbesondere organische Krankheiten des Gehirns oder des  Rückenmarks und deren Folgezustände, funktionelle Störungen nach Schädel- oder  Hirnverletzungen, Hirndurchblutungsstörungen
  • Störungen oder erhebliche Beeinträchtigungen der zentralnervösen Belastbarkeit  und/oder der Vigilanz
  • Gemüts- und/oder Geisteskrankheiten, auch außerhalb eines akuten Schubes
  • Diabetes mellitus mit nicht regulierbaren, erheblichen Schwankungen der Blutzuckerwerte
  • erhebliche Störung der Drüsen mit innerer Sekretion, insbesondere der Schilddrüse,  der Epithelkörperchen oder der Nebennieren
  • schwere Erkrankungen der blutbildenden Systeme
  • Bronchialasthma mit Anfällen
  • Erkrankungen und/oder Veränderungen des Herzens und/oder des Kreislaufes mit  Einschränkungen der Leistungs- bzw. Regulationsfähigkeit, Blutdruckveränderungen  stärkeren Grades, Zustand nach Herzinfarkt mit erheblicher Reinfarktgefährdung
  • Neigung zu Gallen- oder Nierenkoliken
  • Gliedmaßenmissbildungen sowie Teilverlust von Gliedmaßen mit Beeinträchtigung  der Greiffähigkeit und/oder der Stand- bzw. Gangsicherheit
  • Erkrankungen bzw. Unfallfolgen, die zu erheblicher Einschränkung der Beweglichkeit, Verlust oder Herabsetzung der groben Kraft eines für die Durchführung der Tätigkeit wichtigen Gliedes führen
  • Chronischer Alkoholmissbrauch bzw. Alkoholkrankheit, Betäubungsmittelsucht und/oder andere Suchtformen. 

Der Vordruck für das Tauglichkeitszeugnis enthält die Mindestanforderungen und die o.a. Ausschlusskriterien und kann hier als pdf-file heruntergeladen werden:

Attest Sportbootführerschein.pdf
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